Rechtliche Grundlagen
Unsere Dienstleistungsangebote gründen auf folgenden Paragraphen des SGB VIII (KJHG):
- § 1 „Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe“
- § 4 „Zusammenarbeit der öffentlichen und der freien Jugendhilfe“
- § 8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“
- § 27 „Hilfe zur Erziehung“
- § 28 „Erziehungsberatung“
- § 30 „Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer“
- § 31 „Sozialpädagogische Familienhilfe“
- § 35 „Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“ (INSPE)
- § 35a „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“
- § 36 „Mitwirkung / Hilfeplan“
- § 41 „Hilfe für junge Volljährige / Nachbetreuung“
Anerkennung durch den Landesverband Rheinland (LVR)