Aufsuchende und systemische Familientherapie AFT

SGB VIII: §§27 ff

„Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden.“

(Marie-Luise Conen in „Aufsuchende Familientherapie“)

Wir bieten die aufsuchende Familientherapie im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§§ 27/31 KJHG) an.

Dabei ist unser Handeln durch die systemische Perspektive geprägt. Die Fokussierung auf den „Symptomträger“ wird abgelöst von der Sicht auf den jeweiligen zwischenmenschlichen Lebenskontext.

Wesentliche Aspekte systemischen Handelns sind:

  • In Beziehungen zu denken
  • Sich an Kompetenzen und Ressourcen statt an Defiziten und Pathologien zu orientieren, dabei anzuregen statt zu instrumentalisieren
  • Den Kontext, in dem die Begegnung stattfindet, zu klären und einen gemeinsamen Auftrag zu vereinbare
  • Sich auf Lösungen und auf die Zukunft auszurichten und weniger auf das Problem und die Vergangenheit
  • Den Sichtweisen der Klienten respektvoll und wertschätzend zu begegnen
  • So zu handeln, das die Denk- und Handlungsmöglichkeiten der Klienten erweitert werden
  • Neugierig und „nicht wissend“ zu bleiben
  • Neutral zu sein

Die aufsuchende Familientherapie hat sich vor allem bei sogenannten „Multi-Problemfamilien“ – Familien mit komplexen, bereits lange andauernden Problemen bewährt.

Entscheidend ist, das die jeweiligen Personen ihre Mitarbeitsbereitschaft für die Therapie bekunden.

Wir gehen davon aus, dass die Probleme von heute auf den Entscheidungen von gestern basieren, die Familien aus ihrer Sicht gute Gründe haben, sich so zu verhalten. Wir wollen die Systeme ermutigen, Veränderung zu wagen, neue Lösungen / Entscheidungen im Umgang miteinander auszuprobieren. Im Laufe der Zusammenarbeit entwickeln die Familien Fähigkeiten, mit Problemen und Krisen konstruktiv umzugehen, sodass eventuell neu auftretende Krisen von der Familie eigenverantwortlich gelöst werden können. Neben Methoden der systemischen Familientherapie berück-sichtigen wir auch andere verhaltenstherapeutische, analytische und gestalttherapeutische Ansätze.

Die durchschnittliche Dauer einer AFT beträgt sechs bis zwölf Monate mit wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Sitzungen, im Einzelfall können auch andere Modalitäten vereinbart werden.

Die AFT beinhaltet folgende Leistungen:

  • Ausführung durch ausgebildete Familientherapeuten
  • Arbeit möglichst in Co-Arbeit mit Sozialpädagogen
  • Bereitstellung von Therapiematerial
  • Kooperation mit dem Jugendamt, Teilnahme an Hilfeplangesprächen und Helferkonferenzen (ausführliche Auftragsklärung)
  • Kooperation mit anderen Institutionen und Helfersystemen
  • Vor- und Nachbereitung, Dokumentation des Prozesses
  • Regelmäßige Fallsupervision

Die Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden zum Standardsatz des Trägers.

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