Beratung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Volljährigen INSPE – auch ambulantes betreutes Wohnen

SGB VIII: § 35 (Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) auch in Vebindung mit § 41 (Hilfen für junge Volljährige)

Ziel der INSPE ist es, ältere Jugendliche (ab ca. 16 Jahre) und junge Volljährige in die Selbständigkeit zu führen.

Meist ist dies mit dem Bezug einer eigenen Wohnung verbunden, da die Verhältnisse des Herkunftssystems einen weiteren Verbleib dort nicht zulassen und es für alle Beteiligten aus verschiedenen Gründen sinnvoller ist, wenn der junge Mensch seinen eigenen Weg geht.

Dies bedeutet, dass der Klient mit Einleitung der Verselbständigung immer weiter dahin geführt wird, die Verantwortung für seine Taten und Entscheidungen zu übernehmen und lernen muss, dass kein Erwachsener (Eltern) mehr für die Übernahme von Verantwortung zuständig ist, wie noch in der Zeit der Minderjährigkeit.

Für manchen jungen Menschen stellt dies eine Krise im Heranwachsen dar und ist angstbehaftet.

Entsprechend unserem Leitbild nehmen wir den jungen Menschen als vollständige Persönlichkeit wahr und beraten/begleiten ihn unter Einbeziehung seiner Mitwirkungspflicht in sein selbständiges Leben.

Folgende Leistungen können bei INSPE zum Einsatz kommen:

  • Beratung und Begleitung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz (oder bei der Erlangung eines Schulabschlusses)
  • Beratung und Begleitung bei der Wohnungssuche
  • Beratung und Begleitung bei der Einrichtung der Wohnung
  • Beratung und Begleitung bei der Gestaltung der Lebensstruktur (Alltagsstruktur)
  • Beratung und Begleitung im Umgang mit Finanzen
  • Beratung und Begleitung im Umgang mit Behörden
  • Beratung und Begleitung bei der Ernährung
  • weitere nach Bedarf

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