Elternberatung-Familienberatung in Form ambulanter flexibler erzieherischer Hilfen FLEX

Hilfen nach SGB VIII:

  • § 27 (Hilfe zur Erziehung)
  • § 30 (Erziehungsbeistandschaft)
  • § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH)
  • § 35a (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung)


Im Bereich der Familienberatung operieren wir auf der Basis der systemischen Betrachtung.

Die systemische Herangehensweise ermöglicht in der Umsetzung den Einsatz durchaus unterschiedlicher Interventionsmöglichkeiten, wie z.B. verhaltensorientiert, klientenzentriert, ko-kreativ, gruppendynamisch, gestaltorientiert, oder auch – wie z.B. in der Genogramm-arbeit – analytisch.

Ziele der Familienberatung

Ziel es ist immer wieder unter Bezug auf unser Leitbild die Stärkung des Systems, seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten zu erkennen, sie anzunehmen und schließlich umzusetzen, um abschließend sukzessive in die Selbsthilfe überzuleiten.

Hierzu gliedert sich der Verlauf der Beratung in drei Schritte:

Hierzu gliedert sich der Verlauf der Beratung in drei Schritte:

  • Bedarfs-/ Auftragsklärung
  • Umsetzung der in der ersten Phase ermittelten Aufträge durch Stärkungs- und Motivationsarbeit
  • Ausschleichphase unter Reduzierung der Beratungstermine und Unterstützung der neuen eigenen Schritte des Systems.

Grundlage für die Beratungsarbeit ist die Wertneutralität gegenüber den Wünschen und Bedürfnissen des Systems und dessen Mitglieder, denn es ergeben sich aus allem Handeln primär Konsequenzen in Zusammenwirkung mit umliegenden Wertesystemen (Nachbarn, Schule/Ausbildungsstätte, Staat, Gesellschaft, u.a.), die schließlich vom beratenen System getragen werden müssen.

„Wenn ein Therapeut glaubt zu wissen, was für seinen Klienten gut oder schlecht, richtig oder falsch ist, stellt er sich über das therapeutische System."

Friedhelm Kron-Klees, „Familien begleiten"

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