Rechtliche Grundlagen

Anerkennung durch den Landesverband Rheinland (LVR)

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII durch den LVR

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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII durch den LVR
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII durch den LVR